AGB | ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Jennifer Köster („Fotografin“ oder „Auftragnehmerin“ genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fotografie ausschließlich auf Basis dieser AGB, die Vertragsbestandteil sind.

1) ALLGEMEINES

1.1 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an, die auch für künftige Aufträge gelten.

1.2 Sämtliche Abweichungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin.

1.4 Es gelten die Preise zum Buchungszeitpunkt; Rabatt- und Aktionsangebote sind zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2) VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Grundlage des Vertrags ist das Angebot der Auftragnehmerin, gültig für vier Wochen, sofern keine andere Frist angegeben ist.

2.2 Mit Annahme des Angebots, auch per E-Mail oder telefonisch, gelten die Konditionen und AGB.

3) BEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNGSERBRINGUNG

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Reportagen wird der grobe Ablauf vorab festgelegt, Detailabsprachen erfolgen ca. zwei Wochen vor dem Termin. Wünsche sind der Auftragnehmerin mitzuteilen.

3.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Location genutzt werden darf und holt ggf. die Zustimmung des Eigentümers ein oder organisiert eine Genehmigung für Fotoaufnahmen, sofern nicht anders vereinbart. 

3.3 Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen, die aufgrund der Informationen und Wünschen des Auftraggebers erstellt wurden. Die endgültigen Kosten werden nach dem Shooting berechnet.

4) Bearbeitung der Fotografien / Reklamationsfrist

4.1 Die Auftragnehmerin sortiert die Bilder selbstständig aus und wählt eigenständig diejenigen, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Eine bestimmte Anzahl an final bearbeiteten Bildern ist hierbei nicht gegeben.

4.2 Die Bilder werden ausschließlich durch die Auftragnehmerin bearbeitet. Es erfolgt eine Optimierung hinsichtlich Belichtung, Farbe, Kontrast und Beschnitt im Stil der Fotografin, der dem Auftraggeber bekannt ist. Eine umfangreiche Beauty-Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welcher grundsätzlich nicht im Preis enthalten ist und den der Kunde gesondert beauftragen und vergüten muss.

4.3 Eine Bereitstellung der Original-Dateien (RAW-Dateien) von den Lichtbildern zur eigenen Bearbeitung ist
grundsätzlich nicht möglich.

4.4 Der Auftraggeber kann nach Erhalt der ersten Bilder oder Zugriffsmöglichkeit einmalig Bearbeitungswünsche äußern, sofern die Bearbeitung nicht dem gewohnten Stil von Jennifer Köster entspricht. Der Stil kann auf der Website oder Instagramseite der Fotografin eingesehen werden.

4.5 Reklamationen bearbeiteter Bilder sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen. Danach gelten die Bilder als abgenommen, und die Vergütung wird fällig.

4.6 Es wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegen. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.7 Nach erfolgtem Download können digitale Bild-Dateien, die durch die Fotografin zur Verfügung gestellt wurden, nicht mehr reklamiert werden.

5) ÜBERGABE VON DOKUMENTEN

5.1 Die Auftragnehmerin behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 Eine unbefugte Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung der Dokumente durch den Auftraggeber oder Dritte verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung des hierfür vorgesehenen Honorars, unbeschadet weiterer Ansprüche der Auftragnehmerin.

6) RESERVIERUNG UND STORNIERUNG (DURCH DEN AUFTRAGGEBER) 

6.1 Sobald der Auftraggeber eine Bestätigungsnachricht für ein Fotoshooting von der Auftragnehmerin erhalten hat, hält sich Jennifer Köster diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für die Reservierung einer Reportage wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages mit Auftragserteilung sofort fällig. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages von der Schlussrechnung abgezogen. Die Reservierungsgebühr verbleibt auch nach einer Stornierung durch den Auftraggeber bei der Fotografin. Die Reservierungsgebühr ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3 Eine Reservierung für eine Reportage erfolgt nur nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags und Zahlungseingang der Reservierungsgebühr auf dem Konto der Fotografin. Nach Bestätigung per E-Mail ist der Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert.

6.4 Die Stornierung des Auftrags ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne zusätzliche Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

6.5 Bei einer Stornierung bis 20 Tage vor vereinbartem Termin werden, zusätzlich zur Reservierungsgebühr, weitere 15 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.

6.6 Bei einer Stornierung bis 7 Tage oder kürzer vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. Die Reservierungsgebühr wird angerechnet.

6.7 Wird der Auftrag durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, am Tag des Leistungsdatums abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

6.8 Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Auftragnehmerin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

7) ABSAGE DURCH DIE FOTOGRAFIN – ÄNDERUNGEN IM ABLAUF

7.1 Ist es der Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.

7.2. Muss ein Auftrag durch die Fotografin abgesagt werden, erstattet diese schnellstmöglich bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.3 Bei Absage der Fotografin wird sie einen gleichwertigen Ersatzfotografen suchen und vorschlagen, jedoch ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Höhere Kosten für den Ersatzfotografen trägt der Auftraggeber. Bei Absage des Ersatzfotografen haftet Jennifer Köster nicht.

7.4 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung berechtigen nicht zur
Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

8) FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen muss der Auftraggeber die Gäste über mögliche Veröffentlichungen informieren und deren Einverständnis einholen. Ersatzansprüche Dritter aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht trägt der Auftraggeber.

8.2 Sind anwesende Personen nicht damit einverstanden, fotografiert zu werden, hat der Auftraggeber Jennifer Köster darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Bildern nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die zuvor beschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/oder Jennifer Köster gegenüber, stellt der Auftraggeber damit Jennifer Köster von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Auftraggeber vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert werden darf. Er hat hier das Einverständnis oder eine Genehmigung des Eigentümers einzuholen.

8.5 Versäumt der Auftraggeber diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die
Fotoaufnahme an der Lokalität, hat der Auftraggeber dennoch das vereinbarte Honorar der Fotografin zu tragen.

8.6 Ebenso hat der Auftraggeber vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen oder Videografen anwesend sind. Sollten andere Fotografen oder Videografen die Aufnahmen von Jennifer Köster stören oder behindern und Motive somit nicht festgehalten werden können, ist dies nicht die Schuld der Fotografin.

8.7 Der Auftragnehmerin wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung eine Kontaktperson mit Telefonnummer
genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und
für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

8.8 Die Auftragnehmerin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Veranstaltung anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

8.9 Der Auftragnehmerin und ihren Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

9) ALLGEMEINE HINWEISE FÜR FOTOSHOOTINGS

Als Kunde von Jennifer Köster bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Der Auftraggeber sollte spätestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Location erscheinen. Bei Verspätung wird die verlorene Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es liegt im Ermessen der Auftragnehmerin, hiervon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 Um die Arbeit der Auftragnehmerin zu gewährleisten, ist während der Veranstaltungen das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nach Möglichkeit zu minimieren. Sollten andere Fotografen oder Videografen die Aufnahmen von Jennifer Köster stören oder behindern und Motive somit nicht festgehalten werden können, ist dies nicht die Schuld der Fotografin.

9.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, deren Beschädigung oder Verlust.

9.4 Der Auftraggeber wird gebeten, bei längeren Fotoshootings genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) für eine Pause mitzubringen.

9.5 Der Auftraggeber muss bei Leistungsstörungen mitwirken, Schäden vermeiden und Beanstandungen unverzüglich melden. Unterlässt er dies, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.6 Fotoaufnahmen – gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Jennifer Köster übernimmt hierfür keine Haftung.

10) ÜBERGABE DER FOTOS, ABZÜGE UND MATERIALIEN

10.1 Digitale Bilddaten werden im bearbeiteten Stil der Fotografin und ausschließlich im JPEG-Format geliefert.
Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben bei der Auftragnehmerin.

10.2 Die Auftragnehmerin darf digitale Plattformen wie Scrappbook oder Picdrop für Online-Galerien nutzen. Sie hat keinen Einfluss auf den Datenschutz dieser Anbieter und haftet nicht dafür. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen der Anbieter.

10.3 Die Zusendung und Rücksendung von Material (Print-Abzüge, Fotobücher etc.) erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet nicht, wenn eine Sendung den Auftraggeber nicht erreicht.
Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen, andernfalls gelten die Werke als mängelfrei abgenommen.

10.4 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können Farbdifferenzen auftreten. Dies betrifft auch Abzüge und Drucke aus digitalen Dateien und stellt keinen Mangel dar, sodass eine Reklamation nicht gerechtfertigt ist.

11) GUTSCHEINE

11.1 Wertgutscheine sind ab Kaufdatum 12 Monate lang gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Eine Einlösung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

11.2 Wertgutscheine können ausschließlich für Fotoshootings eingelöst werden. Die Einlösung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und je nach Verfügbarkeit. Der Gutschein ist nicht für Produkte oder Reportagen einlösbar.

11.3 Der Wertgutschein ist übertragbar und kann von Dritten eingelöst werden, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Der Gutschein ist jedoch nicht für den Weiterverkauf bestimmt.

11.4 Wird der Wert des Gutscheins nicht vollständig eingelöst, verfällt der verbleibende Restbetrag, eine Barauszahlung des Differenzbetrags ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Erstattung des Restbetrags, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

11.5 Wertgutscheine sind nicht gegen Bargeld oder andere Zahlungsmittel austauschbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

11.6 Im Falle des Verlustes oder Diebstahls des Wertgutscheins übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Ein Ersatz des Gutscheins ist nur möglich, wenn der Kaufnachweis vorgelegt werden kann. In diesem Fall behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die Ausstellung eines Ersatzgutscheins zu prüfen.

11.7 Der Kauf von Wertgutscheinen ist verbindlich und kann nach der Ausstellung nicht storniert oder zurückgegeben werden. Eine Rückgabe des Gutscheins ist ausgeschlossen.

11.8 Die Einlösung des Wertgutscheins unterliegt den allgemeinen Buchungsbedingungen der Auftragnehmerin. Der Gutschein kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung eingelöst werden. Buchungen sind je nach Verfügbarkeit und zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Es gelten die jeweils aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

11.9 Die Einlösung des Wertgutscheins kann während bestimmter Aktionszeiträume, Feiertage oder Sonderaktionen eingeschränkt sein. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Einlösbarkeit des Gutscheins zu bestimmten Zeiten zu beschränken. Diese Einschränkungen werden bei der Buchung mitgeteilt.

12) URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

12.1 Der Auftragnehmerin steht gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. das alleinige Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechts zu. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern lediglich ein
Nutzungsrecht, welches nach vollständiger Bezahlung des Auftrags von der Fotografin übertragen wird.

12.2 Eine Bearbeitung der Bilder ist ausschließlich durch die Fotografin gestattet.

12.3 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers erstellt. Dieser erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien und Bekanntenkreis weiterzugeben.

12.4 Möchte der Auftraggeber die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z. B. für Werbung oder auf sozialen Netzwerken, muss dies in einer gesonderten Lizenzvereinbarung geregelt werden. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte nach Abschluss des Auftrags erfordert die Zustimmung der Auftragnehmerin und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Die Übertragung der Rechte an Dritte oder die Nutzung für andere Zwecke bedarf ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

13) VERÖFFENTLICHUNG DER FOTOS

13.1 Die Veröffentlichung in sozialen Medien ist nur für private Zwecke erlaubt. Abweichungen davon müssen gesondert vereinbart werden und sind kostenpflichtig.

13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung der Fotos einen lesbaren/erkennbaren Urhebervermerk („Foto: jny-photography.de“) anzubringen. Bei Online-Medien muss eine entsprechende Verlinkung erfolgen, auf Instagram ist die Verlinkung der IG-Seite (@jny_photography_) erforderlich. Eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ist ausgeschlossen.

13.3 Die Auftragnehmerin darf bis auf Widerruf eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Auswahl der entstandenen Lichtbilder für dessen Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z. B. die Veröffentlichung auf der Website, in
sozialen Medien, aber auch in Flyern, Anzeigen, Magazinen und auf Messe-Aufstellern.

14) MITWIRKUNGSPFLICHTEN – FRISTEN UND HÖHERE GEWALT

14.1 Liefertermine und Fristen für die Übergabe der Bilder sind freibleibend und nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen bereitzustellen.

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer Frist durch die Auftragnehmerin setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, Freigaben und Zahlungen rechtzeitig bereitstellt. Andernfalls verlängert sich die Frist entsprechend der Verzögerung.

14.3 Erholungsurlaub, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

15) HONORARBEDINGUNGEN – NUTZUNGSGEBÜHREN

15.1 Das Honorar entspricht dem Gesamtbetrag und ist mit Rechnungserhalt sofort fällig, zahlbar in bar oder per
Überweisung. Der Auftraggeber stimmt dem Erhalt von Rechnungen per E-Mail (auf Wunsch auch per WhatsApp) zu. Ohne explizite Honorarvereinbarung gelten die aktuellen Honorare auf der Website.

15.2 Für die An- und Abreise werden Reisekosten von 0,50 € pro Kilometer ab der Heimatadresse der Auftragnehmerin berechnet, basierend auf dem schnellsten Weg. Bei Bahnreise oder Übernachtung werden die tatsächlichen Kosten (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl des Verkehrsmittels oder Hotels.

15.3 Zusätzliche Kosten wie Overtime, Material- und Laborkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Overtime wird nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

15.4 Der Kunde darf Zahlungsansprüche von Jennifer Köster nicht zurückhalten oder aufrechnen, außer bei unstrittigen oder rechtlich anerkannten Gegenforderungen.

15.5 Fallen die erbrachten Leistungen umfangreicher aus als vertraglich vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, einer angemessenen Anpassung der Vergütung zuzustimmen, die der erbrachten Leistung entspricht.

16) RECHNUNGSERSTELLUNG UND HONORARE

16.1 Die Auftragnehmerin kann nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung von 25 % der erwarteten Vergütung verlangen und auch für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung stellen.

16.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung einer Teil- oder Gesamtleistung.

16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die finalen Daten, Nutzungsrechte an den Bildern und Eigentumsrechte an weiteren Waren bei der Auftragnehmerin. Nach vollständiger Bezahlung geht das Nutzungsrecht an den Auftraggeber über, das Urheberrecht bleibt bei der Fotografin.

16.4 Rechnungen sind nach Rechnungseingang beim Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig.

16.5 Nach 14 Tagen kann Jennifer Köster Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahngebühren und Kosten für Anwaltsein (auch außergerichtlicher) Interventionen trägt der Auftraggeber.

17) HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

17.1 Jennifer Köster haftet dem Auftraggeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit oder Hauptleistungspflichten.

17.2 Die Haftung ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt und auf höchstens den 5-fachen Auftragswert. Mittelbare Schäden sind ausgeschlossen.

17.3 Auf der Webseite sowie auf sozialen Kanälen von Jennifer Köster kann sich der Kunde ein Bild vom künstlerischen Stil der Fotografin machen. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt allein Jennifer Köster. Unzufriedenheit damit begründet keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB oder § 633 BGB.

17.4 Jennifer Köster haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt eine entsprechende schriftliche Zustimmung des Eigentümers für die Nutzung der abgebildeten Objekte vor.

17.5 Jennifer Köster haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter, die durch die Verwendung der Bilder im Kontext entstehen, der dem Auftraggeber obliegt.

17.6 Stellt der Auftraggeber Jennifer Köster von Haftung frei, wenn Dritte wegen bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, Ansprüche stellen, und erstattet alle Rechtskosten.

17.7 Die Haftung für Schäden an Unterlagen ist auf deren Materialwert beschränkt. Für Datenverlust haftet Jennifer Köster nur bei Haftungsvoraussetzungen und wenn der Kunde keine Datensicherung vorgenommen hat.

17.8 Jennifer Köster haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Funktion von Infrastruktur, Software oder Internetübertragungswegen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

18) AUFBEWAHRUNG DER NEGATIVE UND ROHDATEN 

18.1 Die Fotografin darf die Negative und Rohdaten bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist sie verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

18.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von gedrucktem Material haftet die Auftragnehmerin nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet

19) SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE 

19.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt zu zahlen. Falls kein Nutzungsentgelt vorab festgelegt wurde, richtet sich der Aufschlag nach dem üblichen Marktwert für eine vergleichbare Nutzung, der von Jennifer Köster festgelegt wird.

19.2 Der Auftraggeber zahlt für jede unerlaubte Weitergabe, Verfälschung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Nutzung des Bildmaterials ohne schriftliche Zustimmung von Jennifer Köster eine Vertragsstrafe in Höhe des Vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

20) SALVATORISCHE KLAUSEL

Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

21) VERTRAULICHKEIT

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

22) DATENSCHUTZ

Es gelten die aktuellen Datenschutzerklärungen der Fotografin. Diese sind auf der Webseite der Auftragnehmerin
einzusehen und können auf Wunsch des Auftraggebers auch digital als PDF zugesandt werden.

23) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.

23.2 Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist
der Sitz der Auftragnehmerin.

24) WIDERRUFSRECHT

24.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.

24.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zukommen lassen.

24.3 Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er einen Teil des vereinbarten Preises für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zahlen. Dieser Teil wird entsprechend dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtpreis berechnet. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde.

Stand: April 2025

Ende des Abschnittes zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)